Auszug, da Statutenänderung aufgrund Mutation.


VEREINSSTATUTEN

Eltern und Schule stehen auf - Schweiz

Vorbemerkung: Die Sprachform der nachfolgenden Statuten schliesst weibliche und männliche Personen mit ein.


Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Name, Sitz und Rechtsstellung

„Eltern und Schule stehen auf - Schweiz“ ist ein Verein nach Art. 60. ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz am Wohnort der Präsidentin oder des Präsidenten.

Der Vereinsname kann durch den Vorstand im laufenden Geschäftsjahr je nach Situation angepasst werden.


Art. 2 Sinn und Zweck

„Eltern und Schule stehen auf - Schweiz“ ist ein Verein für Eltern, Lehrpersonen und im Bildungswesen tätige Menschen. Der Verein bietet die Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch und kann durch seine Netzwerktätigkeit Menschen aus dem Bildungsbereich und Eltern, einen Dialog ermöglichen.

Für diese Zwecke ergreift der Verein alle ihm sinnvoll und geeignet erscheinenden friedlichen Massnahmen.

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele und erstrebt keinen Gewinn. Er ist unabhängig, sowie politisch und religiös neutral.  

Der Verein betreibt eine Website die als Informationsplattform und Anlaufstelle für interessierte Personen dient.

Der Verein vernetzt auf Anfrage, Mitlieder miteinander.

Der Verein verfolgt einen ganzheitlichen Informationsansatz. Er selektioniert und publiziert auf seiner Website und in seinen Telegramkanälen auch Fremdbeiträge.


Art. 3 Mittel

Die finanziellen Mittel stammen aus:

  •  Mitgliedsbeiträgen
  •  Spenden
  •  Anlässen und Veranstaltungen



Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus:

- Mitgliedern
- Juristischen Mitgliedern
- Gönnern

Eine Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Anmeldung über die Website, per E-Mail oder Brief an das Sekretariat. Der Vorstand entscheidet in unsicheren Situationen über eine Aufnahme und teilt dies dem Bewerber mit. Die Ablehnung eines Antrages kann ohne Nennung von Gründen erfolgen.


Mitglieder

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Altersjahr vollendet hat.


Juristische Mitglieder

Juristische Mitglieder sind z.B. andere Vereine, welche als gesamter Verein „Eltern und Schule stehen auf - Schweiz“ beitreten. Die juristische Person zahlt einen entsprechenden Beitrag.


Gönnermitglieder

Als Gönnermitglieder kann der Vorstand natürliche oder juristische Personen aufnehmen, welche die Vereinsziele unterstützen und fördern wollen. Sie zahlen einen erhöhten selbstbestimmten Jahresbeitrag.

Sie haben an den Vereinsversammlungen ein Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht.

 

 Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. a) Durch Austritt oder Tod
    b) Durch Löschung im Handelsregister (bei juristischen Personen)
  2. c) Durch schriftlichen Austritt (Brief oder E-Mail. Jederzeit möglich)
    d) Durch Ausschluss durch den Vorstand

 

Kündigungsfrist

Ein Austritt ist jederzeit möglich und nicht an Kündigungsfristen gebunden. Die Austrittserklärung hat schriftlich an die angegebene Kontakmöglichkeit zu erfolgen.